21. November 2012

Ahrensburg möchte fahrradfreundlicher werden

Ahrensburg wants to become cycle-friendly

hamburgize.com / Stefan Warda
Sehr gefährlich scheint es fast überall in Ahrensburg, wie auch in der Hagener Allee zu sein, darum gilt gemäß Ahrensburger Straßenverkehrsbehörde die Pflicht den Gehweg zu befahren

Schafft Ahrensburg mit einem neuen Radverkehrskonzept den Sprung ins 21. Jahrhundert? Bislang  hat Ahrensburg die neuere Rechtssprechung zum Radverkehr in Deutschland nicht beachtet. Radverkehrsanlagen entsprechen weitgehend einem Stand der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts.

Ahrensburg, die schleswig-holsteinische Nachbargemeinde an der Bahnlinie nach Lübeck, möchte die eigenen Verkehrsprobleme lösen. Zähfließender Verkehr soll nicht durch noch mehr Straßen begegnet werden, sondern durch die Änderung der Verkehrsmittelwahl. Der Masterplan Verkehr steckt den großen Rahmen ab, das Radverkehrkonzept sieht Detaillösungen für den Radverkehr vor. Konkret soll der Radverkehrsanteil von derzeit 17% auf 23% im Jahr 2025 wachsen. Eine Zunahme um sechs Prozentpunkte über einen Zeitraum von dreizehn Jahren, das scheint vergleichsweise wenig ambitioniert. Wie auch immer, Ahrensburg hat eine Neuauflage der Radverkehrspolitik dringend nötig. Die Stadt ist klein und kompakt, die Satelittenstadtteile liegen in radverkehrsgerechter Entfernung vom Stadtzentrum, Ahrensburg ist Pendlergemeinde für Berufstätige in Hamburg. Die guten Bahnverbindungen bieten ideale Voraussetzungen für Bike & Ride.

Das Potential war bislang nicht ausgenutzt. Prägend für Ahrensburg sind bis heute Radverkehrsführungen, die nicht den seit 1997 geltenden Standards (StVO, VwV-StVO, neuere Rechtsprechung) genügen. Es gibt kaum Radwege mit Wahlfreiheit, die Zwangsradwege sind oftmals unbenutzbar, im Stadtzentrum gibt es zahlreiche groteske Design-"Radwege", die nicht eindeutig sind, hubbeliges Straßenpflaster verhindert einen leichten Radverkehrsfluß. Eine Trennung zwischen Rad- und Gehweg ist überwiegend nicht erkennbar. Viele Radwege sind zu schmal, Parken neben schmalen Radwegen ist erlaubt, Radwegeführungen sind kompliziert und verspielt. Auf zahlreichen Straßen fahren fast ausnahmslos alle Radler illegal neben den "Radwegen" auf Gehwegen - jahrzehntelang geduldet von Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Stadtplanern.

Nun gilt es neben einem neuen Veloroutennetz auch die Altlasten abzuarbeiten. Unbenutzbare "Radwege" müssen benutzbar gemacht werden oder gehören abgesperrt und abgeschafft - mit entsprechenden Alternativlösungen (z.B. Temporeduzierung). Architektonisch verspielte Design-"Radwege" dürfen zukünftig nicht mehr zur Ausführung kommen, für bestehende sollten Alternativen geplant werden. Eine Aufklärungskampagne könnte Akzeptanz bei Autofahrern für das Radeln auf der Fahrbahn erzeugen und den Radfahrern dadurch legales Verkehrsverhalten erleichtern und die gefühlte Sicherheit erhöhen.

Größtes Hemmnis für Veränderungen war bislang die Ahrensburger Straßenverkehrsbehörde. Noch immer forciert diese das legale und illegale Gehwegradeln und hält u.a. an Radwegbenutzungspflichten bei verkehrsberuhigten Straßen mit Tempo 30 fest. Die Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1997 einschließlich der bis heute begleitenden Rechtssprechung ist an Ahrensburg nahezu spurlos vorbegegangen. Es gibt nur ganz wenige Radwege ohne Benutzungszwang. In Ahrensburg müssen also aus Sicht der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde in fast jeder Straße Gefahren für Radfahrer lauern, die über das Übliche wesentlich hinausgehen. Armes Ahrensburg.


Benutzungspflicht bei Tempo 30 - Erhöhte Gefahrenlage?

hamburgize.com / Stefan Warda
Trotz Tempo 30 müssen Radfaher hier auf den Gehweg

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Hier geht es kreuz und quer hindurch zwischen Werbeaufstellern, Bänken, Laternenmasten, Blumenkübeln, Briefkästen, usw.

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Hier sollen Radfahrer fahren

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Macht Radfahren mit Weihnachtsbäumen auf dem Gehweg noch mehr Spaß?

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VZ241, aber keine deutliche Trennung zwischen Radweg und Gehweg. Außerdem Dooring-Problem

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Bornkampsweg: Außerordentliche Gefahren für Radfahrer bei Tempo 30?


Unbenutzbare benutzungspflichtige "Radwege"


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Achtung: Dooring!

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Achtung, Dooring: Radfahrer können hier keinen ausreichenden Sichrheitsabstand im Dooringbereich einhalten. Im schlimmsten Fall werden sie von einer Autotür auf die Fahrbahn gekickt und überrollt

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Auch hier können Radfahrer keinen Sicherheitsabstand einhalten. Die meisten fahren hier illegal auf dem Gehweg - geduldet von den Ahrensburger Behörden

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Achtung: Dooring!


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Design-Spielereien

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T-Kreuzung: Radweg mit Abzweig, jedoch kein Zweirichtungsverkehr. Warum das kaum erkennbare Radwegdesign Führungen in alle Richtungen darstellt ist unerklärlich

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Die Farbe der Betonsteine ist mittlerweile fast vollständig verblasst, eine Unterscheidung zwischen Gehweg- und Radwegfläche nicht mehr wahrnehmbar

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Designspielerei: Keine erkennbare Trennung zwischen Rad- und Fußgängerverkehr
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Angsteinflößend: Der gemeinsame Zweirichtungsgeh- und Radweg am ZOB über die Haltestelleninseln
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Dies soll ein Gemeinsamer Geh- und Radweg für den Zweirichtungsverkehr sein



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7 Kommentare:

  1. Armes Ahrensburg? Gemeint sind mit diesen Schlussworten wohl eher die "armen" Radler!?
    So ganz verstehen kann ich diese Aussage aber nicht. Diese rechtswidrige Zwangsbeschilderung wäre recht einfach wegzuklagen. Die Aussicht, ein Gerichtsverfahren zu gewinnen (so es denn überhaupt dazu kommt), dürfte, den Bildern nach zu urteilen, bei geschätzten 100 Prozent liegen. Warum dies nicht ein einziger Radfahrer tut, kann ich mir nicht erklären.

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    1. Armes Ahrensburg? Ich bin zwar kein Ahrensburger, habe die Stadt jedoch des öfteren besucht. Meine Beobachtungen: An Konfliktstellen, z.B. unbenutzbare b-pflichtige Radwege, habe ich dort nie Radfahrer auf der Fahrbahn gesehen - im Gegensatz zu Hamburg.

      Bei einem Besuch als Gastredner bei einer öffentlichen Veranstaltung der Grünen in Ahrensburg erlebte ich Unverständnis auf meine Forderung alle unzulässigen Benutzungspflichten aufzuheben. Eine große Anzahl der anwesenden Radfahrer wollte nicht auf der Fahrbahn fahren, sondern weiterhin auf den Gehwegen - auch neben den benutzungspflichtigen Radwegen. Auf der Fahrbahn wäre es zu gefährlich.

      Die Ahrensburger Radfahrer, wenn ich das hier verallgemeinern darf, sind wohl eher ein eigenes Völkchen, ganz anders als die Hamburger. Das mag auch daran liegen, dass Hamburgs Radfahrer längere Distanzen per Rad zurücklegen als Ahrensburger. Und wer längere Distanzen zurücklegt, der möchte auch schneller fahren und legt Wert auf entsprechende Infrastrukturwahl, ggf. eben die Fahrbahn. Dabei macht es den Radfahrern wohl weniger aus auf der Fahrbahn zu fahren, als bei Kurzstrecken auf kümmerlichen Rad- und Gehwegen wie in Ahrensburg. Und natürlich gibt es in Hamburg breitere und verkehrsreichere Straßen als in Ahrensburg, mit denen sich Hamburger Radfahrer über viele Jahre hinweg arrangiert haben, und selbst dort auf der Fahrbahn zu fahren, wie z.B, in der Esplanade, der Elbchaussee, usw. (ohne Radwege).

      Daher fehlt den Ahrensburgern wohl auch das Bedürfnis zu klagen. Eine Chance der Verbesserung der Situation durch Aufhebung der B-Pflicht und als Folge darauf anschließende weitere begleitende Ersatzmaßnahmen kommt ihnen wohl nicht in den Sinn.

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    2. Nun ja, dann sollen "die Ahrensburger" weiterhin ihre benutzungspflichtigen "Radwege" benutzen. Da ich nicht die Absicht habe, nach Ahrensburg zu ziehen, bin nicht von diesen Benutzungspflichten betroffen. Es gibt für mich auch "vor der eigenen Haustür" genug zu tun... ;-)

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    3. 2008, vor vier Jahren, versuchte ich den Ahrensburger Radfahrern zu erklären, dass ihre "Radwege" nicht sicher seien. Mehr . . .

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  2. @Lutz Lies mal hier:
    http://radwege.udoline.de/streets/zwischenahn/oldenburgerstrasse/index.html

    Dann siehst du mal, was ignorante Richter alles anstellen können, und niemand kann was dagegen tun. Ich kann es gut verstehen, wenn Radfahrer keine Lust haben, für solch unvorhersehbare Gerichtsabenteuer tausende Euro zu riskieren.

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  3. @ Peter: Das Urteil ist aus 2006! Ich habe es zwar nicht Wort für Wort gelesen, die Begründung hätte heute keine Grundlage mehr. Basis für solche Verfahren ist heute das Urteil (die Leitsätze) des BVerwG (3 C 42.09), abgesehen davon ist natürlich jeder Fall ein Einzelfall. Was oben auf den Bildern aus Ahrensburg zu sehen ist, kann man ohne großes Risiko rechtlich anfechten. Übrigens sind es keine "tausende Euro" - wenn man verliert, sondern etwa 400,-.

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  4. Hallo, ich bin eine Ahrensburger Radfahrerin, die täglich die Klaus-Groth-Straße als Arbeitsweg hat. Ich bin froh, dass die Benutzungspflicht aufgehoben wurde, da es wesentlicher angenehmer ist auf der glatten Straße zu fahren und jetzt nicht mehr alle 25 m !!!! nach rechts schauen muss, ob aus der jeweiligen Ausfahrt ein Auto rauskommt. Es gab schon mehrere brenzlige Situation. Als der Radweg noch benutzungspflichtig war, bin ich verbotener Weise auf der Straße gefahren, das erschien mir persönlich ungefährlicher. Zumal ich auf der Strecke höchstens 2 Autos hatte, die mich überholt haben (wenig Verkehr). Aber es kommt heute immer noch vor, dass die Autofahrer die Radfahrer anhupen und auf den Radweg hinweisen. Hier sollte mehr Aufklärung erfolgen.

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