10. Juli 2015

Langenhorner Chaussee: Der Gehwegradelzwang kommt

Langenhorner Chaussee: Less "cycle tracks" in Hamburg


 © hamburgize.com / Stefan Warda
Langenhorner Chaussee: Legalisiertes Parken auf dem Hochbard an bzw. auf schmalen Fakeradwegen

Ab nächster Woche sollen die Umbauarbeiten entlang der Langenhorner Chaussee beginnen. Die bislang unbenutzbaren Fakeradwege sollen rückgebaut werden. Radler sollen demnächst auf Gehwegen radeln. Die Stehzeugflächen auf dem Hochbord sollen in nahezu unveränderter Form beibehalten werden. Ein Sieg für die autogerechte Stadt. Anlass ist die Klage eines Radfahrers gegen die Radwegbenutzungspflicht, für die es bislang keine passenden Radwege gab. Die Umsetzung der LSBG-Planung soll Dienstag beginnen.

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer erneuert in der Langenhorner Chaussee vom 14. Juli bis Ende Dezember 2015 die Nebenflächen auf einer Länge von ca. 5 km zwischen Erdkampsweg und U-Ochsenzoll.
Der vorhandene Radweg wird zurückgebaut und die Nebenfläche als gemeinsamer Geh- und Radweg umgestaltet. Die Nebenflächen werden in Abschnitten von ca. 100 m nacheinander bearbeitet, so dass jeweils nur kurze Stücke abgesperrt werden müssen.


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9 Kommentare:

  1. Ich warte immer noch auf einen Feldversuch "Gemeinsamer Fuß- und Autoweg". Sollte doch kein Problem sein...gegenseitige Rücksichtnahme nach §1 StVO ist vorgeschrieben und die Autofahrer vertragen sich garantiert besser mit den Fußgängern als die Kampfradler ;-)

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  2. Interessant auch folgende Passage in der LSBG-Meldung zur Baustelle: "Je Fahrtrichtung wird stets ein Fahrstreifen zur Verfügung gestellt". Klingt als gäbe es da sonst selbst aus Behördensicht mehrere Fahrstreifen pro Fahrtrichtung?!

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  3. Diese Straße ist laut, stinkt und ist sehr gefährlich. weil dort die leute aus Norderstedt und umgebung mit meist 70km/h dicht nebeneinander von ampel zu ampel ins Hamburger centrum pendeln. Hoffnungslos. ... Müsste totalsaniert werden ohne Stehzeuge und Bäume.
    Ich beforzuge diese Straße weiträumig zu umfahren mit dem Rad.

    "Gemeinsamer Fuß- und Autoweg" hehe sehr luschtig ... so wie in der eis-diele neulich ???

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  4. Aber auch hier wieder ein schönes Beispiel für Fehlkonditionierung von Radfahrern: Man soll nicht auf dem Gehweg fahren. Punkt. Ähm....doch - hier soll man, damit man den Autoverkehr nicht stört. Ist schon ok so...Ihr werdet Euch schon mit den Fußgängern vertragen.

    Erkläre einer den Radfahrern, warum das hier ok ist und anderswo nicht.

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  5. Im Juni hat ja ein Radfahrer gegen den Benutzungszwang Klage eingereicht. Da stand aber noch das VZ 237 (Radweg) dort. Ich gehe einmal davon aus, dass dieser sehr engagierte(!) Radfahrer sich nicht mit einem Austausch der Verkehrsschilder gegen VZ 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) zufrieden gibt, zumal die Parkplätze bleiben sollen und die Radler sich folglich auf einem unzumutbaren, viel zu engen Gehweg in der Dooringzone gemeinsam mit Fußgängern tummeln sollen. Nach meinem Rechtsverständnis sollte das Verwaltungsgericht den Gehwegbenutzungszwang aufheben.

    In der Tat sollte die Polizei einmal klar und deutlich erklären, weshalb sie das Gehwegradeln an anderer Stelle ahndet (nicht zu Unrecht, da dort viele Unfälle mit Radfahrerbeteiligung passieren), während es hier explizit vorgeschrieben werden soll. Sie wird es nicht können, denn Sätze wie: "Die Autos brauchen den Platz, da haben Radler nun einmal zurückzustecken" sind offiziell tabu.

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  6. Die von Kampfradler erwähnte Klage wurde im Juni 2014 eingereicht. Aber die seither bekannt gewordenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zeugen ohnehin von einer Inkompetenz bei den Richtern der zuständigen 5. Kammer des VG Hamburg, dass eigentlich keine Hoffnung besteht, mit Klagen bei dieser Kammer gegen die Benutzungspflichten für irgendwelche beschilderten Straßenränder, und seien es ungepflegte Straßengräben abzuwenden.

    So erwähnt das Gericht die Verpflichtung zu sachgerechtem Bau und Unterhaltung benutzungspflichtiger Radwege einfach nicht und versucht, Risiken der Fahrbahnbenutzung und der Radwegbenutzung zu vergleichen, die wirklich niemand quantifizieren kann (jedenfalls, wenn er einen Rest Reputation wahren will). Gut auch, die niedrige Unfallzahl im Jahnring als Zeichen der Wirksamkeit einer Benutzungspflicht zu nehmen, obwohl alle Beteiligten und auch das Gericht sich davon überzeugt haben, daß der abschnittsweise unbenutzbare Radweg tatsächlich nicht oder kaum benutzt wird. Null durch Null teilen kann ein Richter im Zweifel besser als jeder Mathematiker.

    Insofern ist es schon ein Zugeständnis der Verwaltung, einen offensichtlich ungeeigneten Radweg zeitnah zurückzubauen. Vermutlich wird das Gericht eine Klage gegen einen gemeinsamen Geh- und Radweg zurückweisen, obwohl damit im Ergebnis nur legalisiert wird, was heute dort schon für die meisten Unfälle in der Langenhorner Chaussee führt: die Menschenjagd mit dem Fahrrad – wobei allerdings Jäger und Gejagte gerechterweise ähnlich hohe Wahrscheinlichkeiten für einen Krankenhaus haben.

    Klage fortführen dürfte also – vorbehaltlich neuer toller Ideen – nach Ende 2015 eher nicht in Betracht kommen.

    Besser wäre es wohl, wenn ein Fußgänger sich wehren würde. Da müßte es einige geben, die sich schon jetzt kaum aus dem Haus trauen. Ferner könnte ein Antrag auf Herstellung eines Sicherheitstrennstreifens zwischen Radweg und Parkstreifen (vulgo Vernichtung der Parkplätze) eher Aussichten auf Erfolg haben (siehe Behringstraße). Den Antrag kann man ja mit einem (neuen) Widerspruch gegen die Z 240 kombinieren.

    Jedenfalls zeigen die Baupläne für den gemeinsamen Geh- und Radweg erhebliche Fehler auf, so daß die Erwähnung dieses Projekts im Fortschrittsberichts 2015 des Senats zur Radverkehrsstratgie eigentlich nur als Provokation der grünen Bürgerschaftsabgeordneten verstanden werden kann. Aber die setzen offenbar inzwischen jeden Becher Schwedentrunk ohne Klage zum Austrinken an – so geht Koalition wohl.

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  7. Durch den Poststreik bedingt verspätet erhielt ich jetzt vom Gericht die folgende Nachricht der Beklagten vom 17. Juni 2015:

    „Nach Mitteilung des zuständigen Straßenbaulastträgers Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ist der Sachstand wie folgt:

    Die Maßnahme Langenhorner Chaussee – Herstellung der Nebenflächen – wurde bereits ausgeschrieben, die Auftragsvergabe wird voraussichtlich Ende Juni erfolgen.

    Vom Bezirksamt Hamburg-Nord wurde eine baumgutachterliche Begleitung der Baumaßnahme gefordert. Deshalb wird zurzeit noch ein Baumgutachter gesucht. Hierzu erfolgte die Ausschreibung, die noch bis Ende Juni läuft.
    Der Gutachter wird baubegleitend ca. 700 Bäume begutachten müssen. Er wird voraussichtlich im August die Arbeit aufnehmen, sodass dann zu diesem Termin die Baumaßnahmen beginnen könnten.
    Der LSBG geht von einer Bauzeit von ca. 6 Monaten aus, wenn sich durch die Maßnahmen zur Baumbegutachtung nicht Abweichungen ergeben.“

    Für mich klingt die Reihenfolge der Ausschreibungen nicht gerade professionell. Hoffentlich kann der LSBG wenigstens Brücken und Gewässer. Straßen scheinen nicht seine Stärke zu sein, zumal ich das Baumproblem schon im Frühjahr ansprach (neben der Forderung, ein Sicherheitsaudit durchzuführen) und ich die Lösung dieses Problems grundsätzlich durch eine gute Kettensäge herbeiführen lassen würde, die Platz für einen echten Radweg schaffen könnte. Jedenfalls ist der Termin 14. Juli für den Baubeginn nach diesem Schreiben eher Wolkenkuckuckshausen als reale Welt.

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  8. Da gibt es nix zu begutachten.
    Die Bäume muessen weg.
    Bäume gibt es genug im Walt oder in den Parks.
    Entweder man hat platz fuer eine sichere Verkehrsfuehrung (leichverkehr separiert vom schwer verkehr) oder man ist dumm im Kopf und stellt das leben der Bäume ueber das der Menschen.

    Amen

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  9. Ich vor kurzem von Norderstedt kommend die Langenhorner Chaussee per Rad runtergefahren:
    Meine Frage dort war eher: Wo dürfen da Fußgänger gehen?
    Es sind die typischen 237er ,"nur Radwegschilder" aufgestellt, dann auch noch auf rechten Seite. Da in der StvO die Farbe eines Radwege nirgendwo festgahalten ist, dieses Straßenbegleitrot permanent bei Bäumen unterbrochen wird, bin ich davon ausgegangen, dass es dort keinen Fussweg gibt und habe entsprechend die ganze Breite benutzt... Breite und teilweise zwischen Radweg und Fahrbahn parkende PKW bestärkten meine Meinung, dass die Straßenbegleitrot lediglich die Dooringzone markiert.
    Also: Wo dürfen da Fußgänger gehen? Auf der Fahrbahn?

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