21. März 2016

Soest: Der mit dem "Deutschen Fahrradpreis" ausgezeichnete Schutzstreifen soll beseitigt werden

Soest: Awarded bike lane should be eliminated





Laut einem Bericht der WAZ soll der mit dem "Deutschen Fahrradpreis 2013" ausgezeichnete Schutzstreifen in der Soester Jacobistraße entfernt werden. Das Landesverkehrsministerium ist der Ansicht, dass der fahrbahnmittige Schutzstreifen unzulässig sei.

Die Stadt Soest hatte in einer verkehrsberuhigten Einbahnstraße einen Schutzstreifen in Fahrbahnmitte anlegen lassen, damit Radfahrer nicht ohne ausreichenden Sicherheitsabstand von aggressiven Dränglern überholt werden können.


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4 Kommentare:

  1. Und wo soll der Schutzstreifen nun hin? Nach rechts geht nur, wenn die Parkplätze geopfert werden (wäre mal 'ne Alternative). Nach links geht wegen des Rechtsfahrgebots nicht. Allerdings ist ein solcher Schutzstreifen, den der motorisierte Verkehr auf ganzer Länge nutzen muß, wahrscheinlich rechtswidrig (vgl. Urteil des VG Hamburg, vom 24.07.2014, 5 K 1793/12, http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE150001705&st=ent). Aber muß ein Landesverkehrsministerium so einem Kleinkram nachgehen, solange im Lande noch viele Radwege "Grotte" sind? Und was ist das Ergebnis. Radfahrer müssen jetzt ohne den "Mutmacher" Schutzstreifen genau dort fahren, wo dieser sie heute hinlenkt. Oder sie weichen nach rechts aus, fahren in eine unvorsichtig aufgestoßene Tür und ab ist das Bein oder der Arm oder der Kopf, weil das sie überholen wollende Kfz zu drüber rollenden Kfz wird. Wer genaueres hören will, mag sich in Bergedorf umhören. Da hatten sie das öfter. Ein Beispiel:

    "FAHRRADFAHRERIN

    Bein bei Unfall abgetrennt

    Eine Fahrradfahrerin hat gestern bei einem schweren Verkehrsunfall in Bergedorf ihr rechtes Bein verloren. Zarata O. (49) war an der Wentorfer Straße/Ecke Gräpelweg unterwegs, als sie gegen eine geöffnete Autotür prallte. Die Auto-Fahrerin hatte vermutlich nicht in den Rückspiegel geschaut. Durch den Aufprall fiel die 49-Jährige auf die Fahrbahn. Ein Lastwagen überrollte sie und trennte ihr dabei den rechten Unterschenkel unterhalb des Knies ab. Eine Passantin und der 31 Jahre alte Lkw-Fahrer kamen mit einem Schock ins Krankenhaus.

    ...(bw)."

    Aus dem Hamburger Abendblatt vom 27.10.2000

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  2. Vielleicht sind ja nur Piktogramme legal.
    Das Abmarkieren der Dooring-Zone ist aber legal.

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  3. Dann wird es höchste Zeit, dass solche Streifen wie in der Jacobistraße in die StVO aufgenommen werden. Das wäre mal war für eine Petition.
    Die Landesregierung unternimmt aber offensichtlich nichts gegen gefährliche Schutzstreifen, die in der Dooring-Zone liegen (siehe schrecklicher Unfall an der Wentorfer Straße). Hat sich die Ministerpräsidentin Kraft nicht verpflichtet Schaden von den Bürgern (auch von RadfahrerInnen) abzuwenden?

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  4. Einfach die rechte der beiden Linien durchziehen und somit von der Fahrbahn abtrennen.

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