Die nachträgliche Erlaubnis des vormals illegalen Gehwegparkens begründete Polizeisprecher Ralf Kunz 2004 in der taz: "Wir haben dort Bedarf festgestellt. Fakt ist, dass aus Sicht der Polizei das Parken dort rechtmäßig ist und aus diesem Grund dort legalisiert wurde." Kann das Kampfparken tatsächlich rechtmäßig gewesen sein?